Ausländische Quellensteuer kann man sich zurückholen

Schweizer Quellensteuer auf Dividenden – nein danke!

Ach der Mai, ein schöner Börsenmonat. Denn im Mai steuert die Saison der  Hauptversammlungen auf ihren Höhepunkt zu und mit ihr auch die  Dividendenausschüttungen. Da freut sich nicht nur der Anleger, nein auch der Staat hält kräftig die Hand auf. Hat man nämlich seinen Sparerfreibetrag in Höhe von von 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten ausgeschöpft, zieht die Depotbank von jedem Euro mehr 25% Abgeltungssteuer ab und reicht sie dem Finanzamt weiter. Noch mehr Abzüge allerdings erwarten Anleger, wenn sie in ausländische Dividendenpapiere investieren. Dort werden sie – ohne Freibetrag versteht sich – gleich mit der Quellensteuer zur Kasse gebeten. Und diese Quellensteuer hat es in sich, liegt sie doch häufig über den 25% deutscher Abgeltungssteuer.

Ausländische Quellensteuer zurückholen

Ausländische Quellensteuer kann man sich zurückholen
Ausländische Quellensteuer kann man sich zurückholen

Dem muss man aber nicht tatenlos zusehen, denn es gibt Hoffnung. Ich habe mir vor knapp 10 Jahren mal eine Hand voll Novartis Aktien zur Stabilisierung meines damals doch sehr offensiv aufgestellten Depots zugelegt. Diese Beimischung bot dann doch immer eine schöne Dividendenrendite, die auch noch jährlich gesteigert wurde. Mittlerweile ist die Aktie sogar eines meiner besten Pferde imStall, äh Depot.

Immer wenn ich allerdings überlegt habe Novartis nachzukaufen, hielt mich eben diese 35% schweizerische Verrechnungssteuer davon ab. Damit soll aber dieses Jahr Schluß sein und daher habe ich zum ersten Mal einen Antrag auf Rückerstattung der Dividendenbesteuerung gestellt. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz sollte man sich zumindest 20% der Quellensteuer zurückholen können. Und das ging wirklich simpel:

Zunächst einmal stellte mir meine Depotbank mit dem Dividendenauszug automatisch einen Tax Voucher aus. Dieser bestätigt, dass die Quellensteuer an die Schweizer Finanzbehörde abgeführt worden ist.

Mit dem Formular Form 85 Schweizer Quellensteuer sparen

Dann benötigt man noch ein Formular um den Antrag zu stellen. Auf der Internetseite des deutschen Finanzamt gibt es dazu das Formular Form 85 herunterzuladen. Das kann man dann ausfüllen, ausdrucken und schickt es in dreifacher Ausfertigung zu seinem Finanzamt. Das Finanzamt stellt auf dem Formular eine Ansässigkeitsbescheinigung aus, bestätigt also, dass man in Deutschland steuerlich veranlagt ist und behält eine Ausfertigung für seine Unterlagen. Die beiden anderen bekommt man zurück, wobei eine für die eigenen Unterlagen bestimmt ist. Dann schickt man den Antrag mit der gestempelten Ansässigkeitsbescheinigung zusammen mit den Belegen der Dividendenzahlung an die Eidgenössische Steuerverwaltung in Bern. Das schöne an Formular 85 ist, dass die Erstattung schon interaktiv ausgerechnet wird.

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Leider ist eine Erstattung nur 3 Jahre rückwirkend möglich. Das bietet aber auch einen entscheidenden Vorteil: Man kann drei Jahre Quellensteuer auf Dividenden „ansammeln“ und muss damit den Aufwand nur alle 3 Jahre betreiben. Denn nur für eine kleinere Anzahl an Aktien wird sich der Antrag nicht lohnen, da die schweizerische Steuerverwaltung noch eine kleine Gebühr für ihre Bemühungen einbehält.

Nach Einreichen der Unterlagen sollte die Erstattung nicht mehr als 6 Monate auf sich warten lassen. Meist geht es sogar schneller und so kann man sich das Angebot an Schweizer Aktien nochmal genauer ansehen. Die Schweizer Quellensteuer schreckt jedenfalls nicht mehr vor einem Investment ab. Eher die deutschen Bankgebühren, aber das ist ein anderes Thema!

Foto: boersenblog.biz

 

9 Kommentare

  1. >>Zunächst einmal stellte mir meine Depotbank mit dem Dividendenauszug automatisch einen Tax Voucher aus.

    Wie heisst denn die Bank? Die Deutsche Bank stellt sich bei mir ziemlich hartleibig an …

  2. im Formular 85 müssen die Beträge in CHF angegeben werden !,
    die Bank erstellt (z.B. bei Nestle ISIN 883723) die Abrechnung aber
    in Euro ! Was nun ?

    1. Stimmt, aber die Bank gibt auf der Dividendengutschrift zunächst einmal den Dividendensatz in CHF an. Dann weist sie dort die Bruttodividende in CHF aus, auf die sie dann die Quellensteuer in Abzug bringt. Die Endsumme (auch in CHF) rechnet sie dann zum tagesaktuellen Devisenkurs um und zahlt sie Ihnen in Euro aus.

      Sie haben also alle Angaben, die Sie den Schweizer Behörden in das Formular 85 eintragen können. Ihre Erstattung wird Ihnen dann in CHF überwiesen und dann sehen Sie, dass die Banken sich erstmal nen fetten Teil von der Überweisung einverleiben und dann in Euro umrechnen und gut schreiben. Das ganze lohnt sich daher – wie ich oben schrieb – nicht zuletzt wegen der hohen deutschen Bankgebühren für Überweisungen aus dem Ausland in fremder Währung nur bei einem entsprechend hohem Aktienbestand, oder aber man sammelt die Dividenden über 3 Jahre. Auf jeden Fall sollte man sich vorher ausrechnen, ob sich der Aufwand bei einem kleinen Posten Schweizer Aktien auch lohnt.

  3. Und wenn nun auf der Dividendengutschrift keine CHF ausgewiesen sind sondern nur us$ und € ? z.b. WKN 883723 (NESTLE)
    Auf dem Formular 85 aber CHF verlangt werden?
    Ich bin echt ratlos. Weiss jemand weiter?
    D A N K E !!

    1. Bei WKN 883723 handelt es sich nicht um die Aktie von Nestle, sondern um ein spons. ADR. Das ist natürlich etwas anderes, denn ADR sind im Prinzip keine Aktien, sondern
      auf Dollar lautende, von amerikanischen Depotbanken (depositary banks) in
      Amerika ausgegebene Aktienzertifikate, die eine bestimmte Anzahl hinterlegter
      Originalaktien eines ausländischen Unternehmens verkörpern und an ihrer Stelle
      am amerikanischen Kapitalmarkt wie Aktien gehandelt werden.

      Wenn Sie ein ADR kaufen, dann kaufen Sie im Grunde nicht die Aktie, sondern ein
      Papier, herausgegeben von einer Bank (z.B. der Bank of New York), das einen
      Anspruch auf diese Aktien verbrieft. Ich bin kein Steuerexperte, denke aber,
      dass sich die Schweizer Behörden sich hier nicht zuständig fühlen werden und Sie
      an die USA verweisen, da dort auch die Quellensteuer erhoben wurde.

  4. Hallo Herr Kretschmann
    vielen Dank für die umfassende und schnelle Antwort.
    Sie haben Recht. Ich hatte solche ADRs besessen und glaubte wirklich die Nestle Aktie gekauft zu haben.
    Nachdem ich in der Schweiz bei der Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV nachgefragt habe wurde mir geraten, die Werte von den ‚echten Aktien‘ in SFR zu nehmen und diese würden anerkannt werden.
    Nochmals D A N K E :-))

    Micha

  5. Hallo Herr Kretschmann,
    vielen Dank für Ihren Artikel. Die Rückerstattung von 20% der Quellensteuer von der Schweizer Behörde habe ich mittlerweile verstanden. Unklar ist mir allerdings, wie ich die restlichen 15% über die Abgeltungssteuer zurückerhalte, sofern für das zugrundeliegende Jahr der Freibetrag noch nicht vollständig ausgenutzt wurde. Geschieht dieser Prozess automatisch bei Einreichung der Unterlagen beim deutschen Finanzamt?
    Danke und Viele Grüße

    1. Die restlichen 15% haben nichts mit der Abgeltungssteuer zu tun. Nochmal zur Verdeutlichung: Angenommen Sie besitzen Novartis Aktien und bekämen 1.000 CHF Dividende: Zunächst behält das Schweizer Finanzamt 35 % ein, Sie bekommen 650 CHF Dividende. Eigentlich würden JETZT auf diese 650 CHF nochmal vom Deutschen Fiskus 25% Abgeltungssteuer fällig, es blieben nur 400 CHF übrig. DAS aber wäre eine Doppelbesteuerung, die durch das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz ausgeschlossen ist. Genau dieses Doppelbesteuerungsabkommen besagt aber auch, dass 15% der von der Schweiz einbehaltenen Steuer auf eine deutsche Steuerschuld (Einkommensteuer) anrechenbar sind. Diese 15% mindern also Ihre Steuerschuld in Deutschland – allerdings auch nur, wenn Sie auch wirklich Einkommensteuer zahlen. Wenn nicht, sind die 15% verloren.

      Sie sollten also auf jeden Fall einen Lohnsteuer-Jahresausgleich (Steuererklärung) beim Finanzamt machen. Dann werden diese 15% auch vom Finanzamt berücksichtigt.

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