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So versauen Sie Ihre Steuererklärung 2017 garantiert

Der Frühling kommt und mit ihm so ganz allmählich auch die Gedanken an die Steuererklärung für 2017. Nervig, aber doch in den meisten Fällen recht lukrativ. So ließen sich für das Fiskaljahr 2016 insgesamt 13,2 Millionen Steuerpflichtige zur Einkommensteuer veranlagen, wovon 11,5 Millionen Steuerpflichtige eine Steuererstattung bekamen. Immerhin durchschnittlich 935 Euro überwies der Fiskus dabei an die Steuerzahler zurück.

Damit Ihnen nicht durch Formfehler bares Geld flöten geht, achten Sie auf diese 5 Fallstricke in der Steuererklärung.

Belege fürs Finanzamt aufheben

Seit diesem Jahr müssen Belege nicht mehr zum Finanzamt geschickt werden. Auf Nachfrage müssen Quittungen aber vorgezeigt werden. Da das Finanzamt sich ein Nachprüfrecht bis zu 10 Jahre vorbehält, sollten Belege auch für diesen Zeitraum griffbereit sein. Haben Sie die Unterlagen aber nicht mehr, kann der Posten aus der Steuererklärung gestrichen werden und mit ihm die Erstattung. Darum: Belege sammeln und Kopien von auf Thermopapier gedruckte Abrechnungen (z.B. Bewirtungsbelege) erstellen –  sicherheitshalber für die letzten 10 Jahre.

Einträge an der richtigen Stelle machen

Klingt logisch, ist aber schnell passiert. Verrutscht man in der Zeile und erkennt das Finanzamt daraufhin die Ausgabe nicht an, fehlt sie in der Erklärung unter Umständen komplett. Denn das FA ist nicht dafür zuständig Summen umzutragen.

Nur Bares ist Wahres – das sieht das Finanzamt aber anders

Euro Geldscheine
Wer eine Steuererklärung abgibt. kann mit durchschnittlich 935 € Erstattung rechnen.

Kosten für Ihre Perle im Haushalt, den Babysitter und andere haushaltsnahe Dienstleistungen können nur mit Nachweis anerkannt werden. Barzahlung – auch gegen Quittung –  gelten nicht. Überweisen Sie daher immer alle Rechnungen und heben die Kontoauszüge auf. Übrigens: Auch die Lohnkosten für Hausmeister oder Treppenhausreinigung sind haushaltsnahe Dienstleistungen, die von der Steuer abgesetzt werden können. Werfen Sie einen Blick in Ihre Nebenkostenabrechnung

Die Bankverbindung kontrollieren

Ihre Steuererklärung ist endlich fertig und trotzdem kommt die erwartete Erstattung nicht? Blöd, wenn Sie zu spät merken, dass Sie einen Fehler bei der Bankverbindung angegeben hatten. Sicher, sowas passiert und ist reparabel, doch den Ärger kann man sich im Vorfeld schon sparen.

Steuererklärung zu spät einreichen – oder gar nicht

Arbeitnehmer, die keinerlei sonstige Einnahmen haben, können aber müssen keine Erklärung abgeben. Diese Steuerpflichtigen bekommen aber – wahrscheinlich – schon alleine durch die Abgabe und Geltendmachung der Pauschalen eine Erstattung. Und wenn nicht, kann die Erklärung durch Einspruch wieder zurückgezogen werden. Alle anderen müssen natürlich die angegebenen Fristen einhalten, sonst droht Strafe. Mit einem kleinen Anruf beim Sachbearbeiter lässt sich aber meist problemlos eine Verlängerung aushandeln. Der hat im Mai sowieso das Eingangskörbchen proppenvoll.

Empfehlenswert für die Steuererklärung ist immer eine Steuersoftware. Sie enthält neben Tipps zur Steuervermeidung auch eine Plausibilitätsprüfung mit der man dann schon mal einigermaßen auf der richtigen Seite ist. Außerdem rechnet sie ganz brauchbar vor, wie hoch die Erstattung bzw. Nachzahlung sein wird. Unsere Tipps ersetzen übrigens nicht die Beratung durch einen Steuerberater. Wenn Sie Fragen zur Erklärung haben, hilft auch das Finanzamt gerne weiter. Dort bekommt man tatsächlich auch richtige gute Tipps.