Börsengeschehen

Entspannt an die Börse

Wenn die Aktien hoch sind, streben ja viele Unternehmen an die Börse. So auch in Australien, wo sich kurz vor Weihnachten ein Unternehmen namens Phytotech aufs Börsenparkett wagt. Interessant ist allerdings, dass das Unternehmen erst vor knapp 4 Monaten gegründet wurde. Noch interessanter, dass die Investoren dem Laden die Aktien förmlich aus der Hand reißen – der IPO ist bislang 3-fach überzeichnet. Scheint ein interessantes Geschäftsmodell zu haben, oder aber wir sehen hier einen weiteren Fall von Wahnsinn.

Hanfpflane
Hanfpflane

Oder auch beides: Der Herbal Product Manufacturer, wie er sich nennt, macht nämlich in Hanf – zu rein medizinischen Zwecken versteht sich. Dabei nutzt das Unternehmen die ganze Breite der globalisierten Welt aus. Das Marihuana soll in den USA und Uruguay angebaut werden, die Weiterverarbeitung findet in Israel statt, verkauft wird auf den Märkten Europas, Kanadas und den USA, dazu passt, dass die große Nachfrage nach Aktien vor allem aus den USA und Russland kommt. Und was hat das ganze mit Australien zu tun? Nun dort erwartet der Gründer des Unternehmens eine Änderung in der Gesetzgebung für medizinisches Marihuana.

Interessant? Schwer zu sagen, aber nachdem es im US-Bundesstaat Washington Lockerungen gegeben hat (dort ist Marihuana seit Juli 2014 legalisiert), könnte das funktionieren. Auch die immer wieder aufkeimende Diskussion in europäischen Ländern um die Legalisierung von Cannabisprodukten werden der Aktie bestimmt nicht schlecht tun. Immerhin sind die Aktien erschwinglich: Der Ausgabepreis liegt bei 0,20 australischen Dollar, also etwa 14 Eurocent.

Foto: boersenblog.biz

Kristian Kretschmann

beschäftigt sich seit über 15 Jahren mit Wirtschaft und wurde schnell Fan von Aktien, Aktienfonds und sonstigen Alternativen zum Sparbuch. Auf www.boersenblog.biz veröffentlicht er seine Gedanken zu interessanten Unternehmen, deren Aktien, sowie wirtschaftlichen Zusammenhängen. Das alles aber immer subjektiv und daher gilt: Alle Inhalte dienen nur zur Unterhaltung und stellen keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder anderen Finanzmarktinstrumenten dar. Gemäß §34b WpHG weise ich darauf hin, dass der Autor dieses Blogs Aktien der jeweils angesprochenen Unternehmen hält oder halten könnte und somit ein möglicher Interessenkonflikt besteht. Erklärung von in diesem Artikel gebrauchter Börsenbegriffe.