Ein Teil der Einkünfte geht an den Staat. Es gibt dabei aber durchaus legale Möglichkeiten seine Steuerlast zu optimieren.

2014 noch Steuern sparen – Was man dieses Jahr noch erledigen sollte

Ein Teil der Einkünfte geht an den Staat. Es gibt dabei aber durchaus legale Möglichkeiten seine Steuerlast zu optimieren.
Ein Teil der Einkünfte geht an den Staat. Es gibt dabei aber durchaus legale Möglichkeiten seine Steuerlast zu optimieren.

Junge, wie die Zeit vergeht. Schon ist es Ende November und bevor der Weihnachtsrummel einem alle Sinne raubt, sollte man sich mal Gedanken machen, wie man seine Steuern so optimiert, dass es auch für Weihnachtsgeschenke reicht. Zwar soll auch das Finanzamt leben, aber trotzdem nur so viel bekommen, wie ihm auch zusteht. Dabei kann sich die geschickte Aufteilung von Ausgaben, Einkommen aus Zinserträgen und Dividenden, sowie die Beantragung staatlicher Zuschüsse durchaus noch dieses Jahr positiv auf die eigenen Finanzen auswirken. Worauf man mal ein Auge werfen sollte:

Den Sparerpauschbetrag optimal verteilen

Jedem Steuerpflichtigen steht der sogenannte Sparerfreibetrag in Höhe von 801 € zu. Bei Verheirateten verdoppelt er sich sogar auf 1.602 €. Bis zu diesem Betrag fließen Zinsen, Dividenden oder Spekulationsgewinne steuerfrei aufs Konto. Doch leider nicht automatisch, denn man muss dazu seiner Bank einen Freistellungsauftrag vorlegen. Hat man nur eine Bank, dann ist das sehr einfach, schwieriger wird es aber, wenn man mehrere Konten hat. Dann kann man den Betrag sinnvoll aufteilen, darf die Höchstsumme aber nicht überschreiten. Streng genommen wäre das sogar eine Steuerhinterziehung, die man allerdings im Zuge der Steuererklärung wieder klarstellen kann. Was man natürlich auch sollte, denn das Finanzamt ruft die Daten bei den Banken ab und vergleicht sie.

Schneller an sein Geld kommt man allerdings, wenn man seine Freistellungaufträge noch in diesem Jahr optimiert. Sobald man sieht, dass es der Auftrag bei der ersten Bank schon ausgereizt ist und bei der zweiten Bank keine Gewinne mehr anfallen und der Auftrag dort noch nicht ausgereizt ist, kann man die Aufträge auch unterjährig ändern. Dann wir die erste Bank gemäss des neuen Auftrages bereits einbehaltene Abgeltungssteuer wieder erstatten. Das Geld ist also viel schneller auf dem Konto als wenn man die Steuererklärung im Folgejahr abwartet.

Apropos Steuererklärung: Verluste mit Aktiengeschäften lassen sich in der Steuererklärung mit Gewinnen verrechnen. Um diese Bankenübergreifend zu verrechnen, benötigt man eine Verlustbescheinigung. Diese muss aber bis 15. Dezember beantragt sein.

Riester-Zuschüsse beantragen

Kaum zu glauben: Jedes Jahr sparen knapp 20% aller Riester Sparer dem Staat über 1 Milliarde € indem sie die Zulagen nicht beantragen. Wer nämlich in diesem Jahr mindestens 4 % seines Bruttoeinkommens des Vorjahres einzahlt, bekommt die volle Förderung in Höhe von 154 € plus eventuelle Kinderzulagen. Voraussetzung ist aber, die Zulage zu beantragen. Und genau das tun viele Riestersparer nicht. Dabei kann die Zulage sogar noch zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Wer also 2012 einen Riestervertrag abgeschlossen hat, kann sich die Zulagen noch bis zum 31. Dezember 2014 sichern. Die Zeit tickt…

Steuerklasse prüfen

Noch lauter tickt die Uhr bereits, wenn man seine Steuerklasse ändern möchte. Das muss nämlich bis zum 30.November über die Bühne gegangen sein. Sinnvoll ist eine Änderung, wenn sich bei Ehegatten, bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften der Verdienst, ist ein Wechsel oft sinnvoll. Die neue Kombination gilt dann rückwirkend für das ganze Jahr. Ein Wechsel hat übrigens auch Einfluss bei der Berechnung von Elterngeld und sollte daher frühstmöglich in Erwägung gezogen werden. Diese drei Variationen sind möglich: IV/IV, III/IV oder IV/IV mit Faktor.

Ausgaben vorziehen…

Krankheitskosten, wie Zahnarztkosten, aber auch kosten für Heilmittel und Brillen etc. gelten unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung und können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dabei gibt es allerdings eine Zumutbarkeitsgrenze, die je nach Einkommen und Kinderanzahl bis zu 7 % beträgt. Nun lohnt es sich also nachzurechnen: Liegt man bereits knapp unter der Grenze, dann lohnt es sich durchaus den Zahnersatz oder die neue Brille noch in diesem Jahr in Auftrag zu geben und – wichtig – noch zu bezahlen! Denn ausschlaggebend ist nicht das Datum der Bestellung oder Behandlung, sondern das der Zahlung!

… oder splitten

Zahltag gleich Stichtag ist auch beim Absetzen von haushaltsnahen Dienstleistungen und Rechnung von Handwerkern wichtig: Arbeitskosten können in der Steuererklärung mit 20 Prozent geltend gemacht werden – allerdings bis maximal 1.200 € für Handwerker bzw. 4.000 € bei haushaltsnahen Dienstleistungen. Steht also eine teure Handwerkerrechnung an, so kann es sich lohnen, die Arbeiten auf zwei Jahre zu verteilen, zum Beispiel durch Vorauszahlung oder Abschlagszahlung. So kann der Betrag dann zweimal ausgereizt werden.

Quittungen und Belege sammeln

Ganz allgemein, kann man aber auch bereits jetzt anfangen und alle für die Steuererklärung wichtigen Belege sammeln. Dann hat man es im Mai, wenn die Erklärung abgegeben werden muss, einfacher.

Foto: boersenblog.biz