Alte Villa in Berlin

Steuervorteile bei denkmalgeschützten Immobilien

Denkmalgeschützte Immobilien begeistern nicht nur durch ihren Charme und den historischen Hintergrund, sondern bieten dem Investor eine Bandbreite an Steuervorteilen. Durch Abschreibungen können verschiedene Aufwendungen zum Werterhalt der Immobilie über mehrere Jahre in der Steuererklärung angerechnet und zur Steuerersparnis genutzt werden. Wer eine denkmalgeschützte Immobilie erwirbt und sie entsprechend der baulichen Vorgaben des Denkmalschutzes renoviert, kann neben der Steuerersparnis auch Fördermittel beantragen und dementsprechend einen zweiten Vorteil nutzen.

Denkmalimmobilien stehen bei Anlegern hoch im Kurs

Alte Villa in Berlin
Alte Villa in Berlin. Der Kauf kann sich steurlich lohnen, da sich der Staat an den Sanierungskosten beteiligt.

Der Kauf einer Immobilie mit Denkmalschutz ermöglicht sowohl die steuerliche Anrechnung der Modernisierungskosten, als auch eine Anrechnung des Anschaffungspreises. Bei der Modernisierung gilt in den ersten 8 Jahren ein anrechnungsfähiger Anteil von 9, in den folgenden 4 Jahren von 7 Prozent. Zwischen 2 und 2,5 Prozent Abschreibung ist für den Kaufpreis bei Anschaffung möglich, wobei hier nur der Gebäudepreis, nicht aber der finanzielle Aufwand für das Grundstück in die Berechnung einfließen. Der prozentuelle Anteil orientiert sich am Baujahr des Gebäudes. Vor allem die Kombination aus niedrigen Anschaffungskosten und hohen Modernisierungskosten lohnt sich für Anleger, da die AfA die Orientierung auf denkmalgeschützte Objekte interessant und durch steuerliche Anrechnung, sowie staatliche Förderung als optimale Kapitalanlage untermauert. Anleger können eine denkmalgeschützte Immobilie in allen Bundesländern suchen und werden in vielen Regionen ein geeignetes Objekt für ihre Investition finden.

Auch bei Denkmalimmobilien gesetzliche Auflagen beachten

Während sich Käufer von klassischen Eigenheimen oder Geschäftsgebäuden im Neubau primär auf geringe Kosten zur Modernisierung konzentrieren, sollten die Gedanken bei denkmalgeschützten Immobilien in eine andere Richtung gehen. Denn die steuerliche Vergünstigung beim Anschaffungspreis ist verhältnismäßig gering, betrachtet man die prozentuale Anrechnung der Kosten zur Modernisierung, Instandsetzung oder Instandhaltung. Je höher der Steuersatz des Investors ist, umso höher ist die mögliche Steuerersparnis bei dieser Form der Kapitalanlage. Auch eine Doppelförderung ist nicht gänzlich ausgeschlossen, muss sich aber an den rechtlichen Vorschriften orientieren und beinhalten, dass eine erbrachte Aufwendung nicht doppelt gefördert werden kann. Eine Förderung zweier verschiedener Träger ist für nicht miteinander im Zusammenhang stehenden Aufwendungen aber problemlos möglich. Um sich die steuerlichen Vorteile zu sichern, sollte vor einer Modernisierung auf die Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde gewartet und diese zugrunde gelegt werden.

Foto: Michael & Christa Richert / sxc.hu