AktientippEmerging Markets

Yum Brands – das bessere Mc Donalds?

Habe ich mich gestern noch über Mc Donalds und seine Wachstumsstrategie ausgelassen, so sehe ich mir heute die Aktie von Yum Brands (WKN 909 190 ) an. Yum was? Kennt irgendwie niemand so richtig, ist Yum Brands doch nur die Mutter, die mit solch starken Marken wie Kentucky Fried Chicken KFC, Taco Bell oder Pizza Hut auf massivem Expansionskurs ist.

Kentucky Fried Chicken Restaurant / KFC
Kentucky Fried Chicken Restaurant / KFC

Hat der Konzern auf dem Heimatmarkt USA noch durchwachsene Zeiten hinter sich, ist er in Asien ganz groß  im Kommen. Fast täglich eröffnen dort neue Filialen. Die Asiaten sind auf den Fast Food Geschmack gekommen. Vor allem in China sind die Gerichte des Hähnchenbräters KFC gefragter denn je. Und Yum Brands reagiert darauf mit atemberaubender Expansion. Bis 2020 will der Konzern 9000 Filialen in China eröffnen, bislang gibt es dort nur knapp 4200 Yum Filialen (3475 KFC Läden, der Rest gehört zu Pizza Hut).

Und die Chinesen lieben das Fast Food von KFC. Schließlich war eine KFC Filiale im Jahre 1987, das erste westlicheFast Food Restaurant in China. der Heißhunger der Chinesen auf die frittierten Hähnchenstücke ist ungebrochen.   Diese Expansion kann Mc Donalds nicht mehr toppen, da Yum Brands auch erst am Anfang seiner Expansion steht. Daher ist Yum Brands aus Wachstumssicht mein Favorit. Zwar ist die Aktie in letzter Zeit gut gelaufen, aber nach einer Kurskorrektion kann man sich da sicher ein paar Stücke ins Depot legen.

Die guten Gewinnaussichten sprechen für deutlich höhere Kurse.

Foto: boersenblog.biz

Kristian Kretschmann

beschäftigt sich seit über 15 Jahren mit Wirtschaft und wurde schnell Fan von Aktien, Aktienfonds und sonstigen Alternativen zum Sparbuch. Auf www.boersenblog.biz veröffentlicht er seine Gedanken zu interessanten Unternehmen, deren Aktien, sowie wirtschaftlichen Zusammenhängen. Das alles aber immer subjektiv und daher gilt: Alle Inhalte dienen nur zur Unterhaltung und stellen keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder anderen Finanzmarktinstrumenten dar. Gemäß §34b WpHG weise ich darauf hin, dass der Autor dieses Blogs Aktien der jeweils angesprochenen Unternehmen hält oder halten könnte und somit ein möglicher Interessenkonflikt besteht. Erklärung von in diesem Artikel gebrauchter Börsenbegriffe.