Steuerhinterziehern droht schnell eine Freiheitsstrafe

Wenn es frühmorgens zweimal klingelt…

… schrecken viele Wohlhabende mit Angstschweiß aus dem Bett auf: Es könnte die Steuerfahndung sein und unangenehme Fragen zu Konten im Ausland stellen. Gerade nachdem jetzt wieder eine Steuer CD aus der Schweiz aufgekauft wurde, dürften es noch mehr unehrliche Steuerzahler bzw. ehrliche Nichtsteuerzahler mulmig in der Magengegend sein.  Dabei kann man zwar getrost  über die Beschaffungswege beim Steuer CD  Ankauf geteilter Meinung sein, handelt es sich doch streng genommen bei den vom Staat angekauften CDs um Hehler Ware. Trotzdem bleibt am Ende die Erkenntnis, dass alles was in Zeiten leerer Kassen und großer Rettungsschirme von Nutzen ist auch durchgezogen wird.

Steuerhinterziehern droht schnell eine Freiheitsstrafe
Steuerhinterziehern droht schnell eine Freiheitsstrafe

Und nicht nur die Schweiz stößt sauer auf, auch in anderen europäischen Ländern fällt allmählich die Klappe über dem letzten (Steuer) Schlupfloch. Der Druck auf die kleinen Länder mit großem Bankenplatz wie Luxemburg, der Isle of Man oder  Malta ist mittlerweile so groß geworden, dass diese sich nun beugen und zur Zusammenarbeit mit anderen Ländern bereit sind. Mir stellt sich hier zwar die Frage, warum die Steueroase Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht auch so aggressiv angegangen wird, aber das scheint selbst Schäuble zu riskant. Da lässt man dann lieber weiterhin Weltkonzerne wie z.B. Apple, Google, Coca-Cola,  Lufthansa, SAP oder Wal-Mart ihr Geld in der größten Steueroase der Welt mithilfe von Briefkastenfirmen vor dem Fiskus in Schutz bringen.

Letztlich begeben sich die Finanzminister dann doch lieber auf die Pirsch nach „lebendigen“ Steuerhinterziehern um ihnen dann das Fell über die Ohren zu ziehen. Die Angst bei den so Gejagten ist verständlicherweise groß:  Stehe ich schon auf dieser CD oder vielleicht auf der nächsten? Hat meine Ex aus Rache den Behörden etwas von meinem Konto im Ausland gesteckt?  Viele liebäugeln da mit einer Selbstanzeige, bevor sie in den Knast müssen. Denn die Strafen für Steuerhinterziehung sind nicht ohne. Bei einer hinterzogenen Summe von 50.001 €  bis einer Million steht bereits die Freiheitsstrafe im Raum, die aber auf unter Umständen noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Ab 1 Million Steuerhinterziehung ist da aber nichts mehr zu machen, man fährt ein. Strafzahlungen kommen auch noch oben drauf, versteht sich.

Last Exit Selbstanzeige

Auch Steuerfahnder sind Strategen. So wird jeder Ankauf einer Steuer CD wird mittlerweile so dermaßen durch die Medien geprügelt, dass  anschließend die Zahl der Selbstanzeigen die auf der CD enthaltenen Datensätze um  ein vielfaches übersteigt. Doch Vorsicht: Bei Selbstanzeigen kann man einiges verkehrt machen. Es ist daher dringend angeraten einen Fachanwalt für Steuerrecht zu Rate zu ziehen.

So ist vielen nicht bewusst, dass ein Schreiben an das Finanzamt, in dem man ankündigt in Kürze weitere Informationen zu der Steuersache liefern zu wollen, für eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht ausreicht. Auch viele Musterbriefe, die zur Zeit im Internet kursieren, sind in den meisten Fällen nicht geeignet.  Gerade auf dem Gebiet der Nacherklärung bei Steuerhinterziehung lauern jede Menge Fallstricke, die man mit einer fundierten  Beratung umgehen kann. Ist die Selbstanzeige zum Beispiel nicht komplett vollständig und entdeckt der Fiskus bei seinen späteren Ermittlungen im Nachhinein noch ein paar Euro, z.B. auf einem Konto in einem vergessenen Drittland, so ist die gesamte Selbstanzeige wirkungslos.

Aber auch wenn es bereits zu spät ist und der Steuerfahnder bereits auf der Matte steht, gilt es Fehler zu vermeiden. Denn die Verteidigung in einer Steuerstrafsache beginnt genau in diesem Moment. Jedes noch so unbedachte Wort, kann jetzt bares Geld kosten.  Neben dem Grundsatz, Schweigen ist Gold, sind auch in diesem Fall viele Dinge zu beachten. So sollte man niemals Unterlagen freiwillig an die Fahnder herausgeben, sondern immer auf eine Beschlagnahme bestehen. Denn wenn sich herausstellt, dass die Durchsuchung unzulässig gewesen war, können nur bei einer Beschlagnahme Rechtsmittel eingelegt werden.

Es gibt also viele Details zu beachten, wenn es frühmorgens zweimal klingelt. Am besten ist aber, wenn man es dazu gar nicht erst kommen läßt und dem Staat gibt, was ihm zusteht.  Aber auch auf gar keinen Fall mehr!

Foto: boersenblog.biz